ergonomisches arbeiten
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus arbeiten zahlreiche Arbeitnehmer nach wie vor zumindest teilweise von zu Hause aus. Doch wie gewährleisten Sie gesundes und sicheres Arbeiten, wenn die passende Infrastruktur fehlt? In unserem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie speziell als Arbeitgeber achten sollten!

Gesundheitsrisiken im Homeoffice unterschätzt

Homeoffice wurde für viele Firmen von einem auf den anderen Tag zum betrieblichen Alltag und ist aus dem Arbeitsleben nun nicht mehr wegzudenken. Dabei wurde bisher wenig berücksichtigt, welche gesundheitlichen Folgen ein Wechsel vom Schreib- an den Küchentisch haben kann. Eine deutsche Studie legt nahe, dass nur 37 Prozent der Arbeitnehmer im Homeoffice über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen – dies dürfte in Österreich ähnlich gelagert sein.

Zwar hat es seinen Reiz, E-Mails erstmals von der Couch aus beantworten zu können, doch dieser ist angesichts der drohenden Gesundheitsrisiken schnell verflogen: Laut Experten können schon zwei Tage an einem unangepassten Arbeitsplatz genügen, um Rückenschmerzen und Nackenverspannungen auszulösen oder zu verstärken! Am häufigsten betroffen sind dabei die Lendenwirbelsäule und der Schulter-Nacken-Bereich. Langes Sitzen schadet der Gesundheit – auf einem ungeeigneten Stuhl umso mehr!

Ergonomisches Arbeiten im Homeoffice Gratis-Download

Ergonomie – welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Vor allem bei Bildschirmarbeit hat der Arbeitgeber einige Vorgaben durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Verordnungen zu beachten – so auch bei Homeoffice! Das heißt, der Arbeitgeber trägt auch am Telearbeitsplatz die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers, hat Arbeitnehmerschutz-Bestimmungen einzuhalten und darüber zu informieren. Somit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Tele-Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten – und zwar unabhängig von der Dauer der Telearbeit!

Wichtig: Der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, ergonomische Tische oder Bürostühle im Homeoffice zur Verfügung zu stellen! Tut er es trotzdem, müssen diese aber ergonomisch gestaltet sein.

Auch die Regelungen zur Arbeitsplatzevaluierung gelten im Homeoffice! Da der Arbeitgeber jedoch kein Betretungsrecht der Privatwohnung hat, empfiehlt die Arbeitsinspektion, den betroffenen Arbeitnehmern eine entsprechende Musterevaluierung für Telearbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Tipps für gesundes Arbeiten im Homeoffice

Um ein gesundes, rückenfreundliches Arbeiten im Homeoffice zu sichern, sollten Sie folgenden Ergonomie-Quickcheck durchführen:

  • Tisch:
    Der Tisch, der zum Arbeiten genutzt wird, sollte eine Arbeitsfläche von mindestens 160 x 80 cm sowie ausreichend Beinfreiraum bieten. Die Höhe sollte mindestens 72 cm betragen, denn eine gekrümmte Haltung kann schnell zu Verspannungen und Rückenproblemen führen.
  • Stuhl und Sitzposition:
    Stuhl und Sitzhöhe sollten so eingestellt sein, dass Knie- und Hüftgelenke in einem Winkel von etwa 90 Grad stehen. Auch der Winkel zwischen Ober- und Unterarm sollte 90 Grad betragen. Hintergrund: Ist die Sitzhöhe zu niedrig eingestellt, können Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich auftreten. Haben wiederum die Füße keinen festen Stand, wird der Blutrückfluss aus den Beinen unterbunden.

Tipp: Im Homeoffice kann man sich kurzfristig auch mit einem Polster als Sitzauflage oder einer Schuhschachtel als Fußstütze behelfen. 

  • Bildschirmausrichtung:
    Blendungen, Spiegelungen oder zu hohe Kontraste sind anstrengend für die Augen und führen dazu, dass man länger braucht, um die Darstellung am Bildschirm zu erkennen. Darum sollte ein Bildschirmarbeitsplatz immer parallel zu Fenstern und künstlichen Lichtquellen ausgerichtet sein. Ist es im Homeoffice unvermeidbar, dass der Arbeitsplatz direkt vor einer hellen Fensterfläche liegt, sollte man Vorhänge oder Jalousien zur Abdunkelung nutzen. Der Bildschirm sollte außerdem so positioniert sein, dass der Sehabstand ca. eine Armlänge beträgt.

👉 Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitsrecht in unserem Blogbeitrag: „Arbeitsrecht: 5 wichtige Begriffe einfach erklärt.

Meistgelesen